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OLG Hamm, 26.07.1963 - 1 Ss 589/63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 02.11.1983 - 1 Ss OWi 1536/83
Ordnungswidrige Überschreitung der höchtzulässigen Schichtzeit und …
Ebenso einhellig war jedoch anerkannt, daß wegen Überschreitung der in der AZO und in der AV-AZO festgelegten Beschäftigungsgrenzen nur der Arbeitgeber als alleiniger Normadressat und nicht auch der Arbeitnehmer strafrechtlich belangt werden konnte, der durch die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften gerade im Interes der Aufrechterhaltung seiner Gesundheit vor einer arbeitsmäßigen Überanspruchung geschützt werden sollte (BayObLGSt 1956, 91 = VRS 15, 394 = AP Nr. 2 zu § 25 AZO; Senatsurteil 1 Ss 589/63 vom 26.7.1963 in AP Nr. 5 zu § 25 AZO;… Leitsatz in BB 1963, 1017, Denecke-Neumann, AZO, 8. Aufl., Anm. 4;… Zmarzlik, AZO, Rdn. 3; jeweils zu § 25 AZO; Hein/Eichhoff/Pukall/Krien, Güterkraftverkehrsrecht, Bd. II, S. 117, Ann. 4 zu Nr. 50 AV-AZO).